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   BGH, 12.02.1969 - I ZR 8/67   

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https://dejure.org/1969,6072
BGH, 12.02.1969 - I ZR 8/67 (https://dejure.org/1969,6072)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1969 - I ZR 8/67 (https://dejure.org/1969,6072)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1969 - I ZR 8/67 (https://dejure.org/1969,6072)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BGH, 12.02.1969 - I ZR 8/67
    Für das Preisrecht ergibt sich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 74 Nr. 11 GG; der hier genannte Bereich des Rechts der Wirtschaft ist in umfassendem Sinne zu verstehen (BVerfGE 5, 28 [BVerfG 30.05.1956 - 1 BvF 3/53] ); er umschließt auch Vorschriften, die ordnend und lenkend in das Wirtschaftsleben eingreifen (BVerfGE 4, 13 [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52] ) und insbesondere die Regelung des Preisgesetzes vom 10. April 1948 (BVerfGE 8, 274, 294; Leibholz-Rinck, Grundgesetz, 3. Aufl. Art. 74, Anm. 3 e zu Nr. 11).

    Das Preisrecht ist auch im gesamten Geltungsbereich des Grundgesetzes bundesrechtlich geregelt; die durch § 1 des Gesetzes vom 29. März 1951 (BGBl I 223) angeordnete Verlängerung der befristeten Geltungsdauer des Preisgesetzes vom 10. April 1948 bis zum Inkrafttreten eines neuen Preisgesetzes steht insoweit dem Erlaß eines neuen Gesetzes mit den Inhalt des befristeten Gesetzes gleich (BVerfGE 8, 274).

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BGH, 12.02.1969 - I ZR 8/67
    Für das Preisrecht ergibt sich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 74 Nr. 11 GG; der hier genannte Bereich des Rechts der Wirtschaft ist in umfassendem Sinne zu verstehen (BVerfGE 5, 28 [BVerfG 30.05.1956 - 1 BvF 3/53] ); er umschließt auch Vorschriften, die ordnend und lenkend in das Wirtschaftsleben eingreifen (BVerfGE 4, 13 [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52] ) und insbesondere die Regelung des Preisgesetzes vom 10. April 1948 (BVerfGE 8, 274, 294; Leibholz-Rinck, Grundgesetz, 3. Aufl. Art. 74, Anm. 3 e zu Nr. 11).
  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus BGH, 12.02.1969 - I ZR 8/67
    Für das Preisrecht ergibt sich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 74 Nr. 11 GG; der hier genannte Bereich des Rechts der Wirtschaft ist in umfassendem Sinne zu verstehen (BVerfGE 5, 28 [BVerfG 30.05.1956 - 1 BvF 3/53] ); er umschließt auch Vorschriften, die ordnend und lenkend in das Wirtschaftsleben eingreifen (BVerfGE 4, 13 [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52] ) und insbesondere die Regelung des Preisgesetzes vom 10. April 1948 (BVerfGE 8, 274, 294; Leibholz-Rinck, Grundgesetz, 3. Aufl. Art. 74, Anm. 3 e zu Nr. 11).
  • BGH, 22.12.1965 - Ib ZR 119/63

    Selbstbedienungs-Großhandlung. Ladenschlußgesetz

    Auszug aus BGH, 12.02.1969 - I ZR 8/67
    Allerdings stellt ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, in denen eine bestimmte sittliche Auffassung nicht zum Ausdruck kommt, einen Wettbewerbsverstoß im allgemeinen nur dann dar, wenn der verstoßende Wettbewerber sich bewußt über das Gesetz hinwegsetzt, um sich dadurch einen Vorsprung gegenüber gesetzestreuen Mitbewerbern zu sichern (BGH GRUR 1960, 193 - Frachtenrückvergütung; BGHZ 45, 1, 2 [BGH 22.12.1965 - Ib ZR 119/63] - Ratio).
  • BGH, 03.11.1959 - I ZR 120/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.1969 - I ZR 8/67
    Allerdings stellt ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, in denen eine bestimmte sittliche Auffassung nicht zum Ausdruck kommt, einen Wettbewerbsverstoß im allgemeinen nur dann dar, wenn der verstoßende Wettbewerber sich bewußt über das Gesetz hinwegsetzt, um sich dadurch einen Vorsprung gegenüber gesetzestreuen Mitbewerbern zu sichern (BGH GRUR 1960, 193 - Frachtenrückvergütung; BGHZ 45, 1, 2 [BGH 22.12.1965 - Ib ZR 119/63] - Ratio).
  • RG, 07.03.1932 - VI 447/31

    1. Zum Begriff des Berechtigten in § 878 BGB. Findet diese Vorschrift Anwendung,

    Auszug aus BGH, 12.02.1969 - I ZR 8/67
    Es gilt auch im allgemeinen Vertragsrecht als Grundsatz, daß die durch den Wegfall einer vertraglichen Vereinbarung nach § 139 BGB begünstigte Partei sich dem Vorwurf unzulässiger Rechtsausübung aussetzen kann, wenn sie gegenüber der anderen Partei, die am Vertrage festhalten will, die Nichtigkeit geltend macht, um die Vorteile des Vertrages - hier die Einhaltung der Unterlassungspflicht durch die Mitbewerber - zu behalten und sich der Gegenleistung - hier: der eigenen Einhaltung der Unterlassungspflicht - zu entziehen (RGZ 135, 378).
  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 116/63

    Abschluss eines Bierlieferungsvertrages - Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften -

    Auszug aus BGH, 12.02.1969 - I ZR 8/67
    Dieses Urteil ist durch Urteil des erkennenden Senats vom 13. Oktober 1965 - Ib ZR 116/63 - aufgehoben worden, auf das wegen des weiteren Sach- und Streitstandes verwiesen wird.
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